Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Sauerborn Tiefbau GmbH & Co. KG (nachfolgend „STB“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, STB stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Leistungen von STB

2.1 STB erbringt Tiefbau- und Transportdienstleistungen, einschließlich Baustellenmanagement, Erd- und Rohrleitungsbau sowie nationaler und internationaler Transporte, Lagerung und damit zusammenhängender Dienstleistungen.

2.2 Die genauen Leistungen, Preise und Konditionen werden individuell im Auftrag festgelegt.

Vertragsschluss

3.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn STB einen schriftlichen Auftrag des Kunden annimmt oder die Leistung beginnt.

3.2 Mündliche Absprachen oder Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von STB schriftlich bestätigt wurden.

Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen für die ordnungsgemäße Abwicklung der Tiefbau- und Transportaufträge zur Verfügung zu stellen, einschließlich Angaben zu Baustellenanforderungen, Materialmengen, Gefahrstoffen und besonderen Anforderungen.

4.2 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Verpackung, Kennzeichnung und Bereitstellung der zu transportierenden oder zu bearbeitenden Materialien verantwortlich.

Haftung

5.1 STB haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

5.2 Für Verlust oder Beschädigung der Ware sowie Schäden auf Baustellen haftet STB nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der CMR (bei grenzüberschreitenden Transporten), sowie nach den geltenden Bestimmungen im Bauvertragsrecht.

5.3 Haftungsbeschränkungen gemäß HGB, CMR und Bauvertragsrecht gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

7.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von STB anerkannt sind.

7.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu.

Kündigung und Rücktritt

8.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen verstößt.

8.2 Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall entsprechend zu vergüten.

Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Sauerborn Tiefbau GmbH & Co. KG, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.